Am 1. April 2024 trat in Deutschland das Cannabisgesetz in Kraft. Damit wurde nicht nur der Besitz kleiner Mengen Cannabis für Erwachsene entkriminalisiert, sondern auch eine völlig neue Organisationsform geschaffen: die Anbauvereinigung. In Hamburg haben sich seitdem mehrere Gruppen auf den Weg gemacht, solche Vereine zu gründen oder ihnen beizutreten. Der Andrang ist groß, die Fragen ebenfalls.
Was das Gesetz konkret erlaubt
Das Konsumcannabisgesetz regelt in Paragraf 11 und folgenden, unter welchen Bedingungen nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen Cannabis kollektiv anbauen und an ihre Mitglieder weitergeben dürfen. Erlaubt sind maximal 500 Mitglieder pro Verein, jedes Mitglied darf pro Monat höchstens 50 Gramm erhalten, davon maximal 25 Gramm in der ersten Monatshälfte. Der Anbau darf nur auf dem Vereinsgelände stattfinden, ein Verkauf ist strikt untersagt. Mitglied werden darf nur, wer volljährig, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und nicht gleichzeitig mehreren solchen Vereinigungen angehört.
Das klingt bürokratisch, und das ist es auch. Wer einen solchen Verein gründen will, muss eine behördliche Erlaubnis beantragen, ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorlegen und Nachweise über Sicherheitsmaßnahmen für das Anbaugelände erbringen. In Hamburg ist die zuständige Behörde das Bezirksamt, je nachdem, in welchem Bezirk der Verein seinen Sitz hat.
Hamburg als Testfall für die neue Rechtslage
Hamburg gehört zu den Bundesländern, die die Umsetzung des Gesetzes vergleichsweise pragmatisch angegangen sind. Die Sozialbehörde hat frühzeitig Informationsmaterial bereitgestellt, und die Bezirksämter haben Ansprechpartner benannt. Trotzdem stockt die Genehmigungspraxis an vielen Stellen: Viele Anträge wurden bis Mitte 2025 noch nicht abschließend bearbeitet, weil Kapazitäten fehlen oder Nachforderungen die Verfahren verzögern.
Schätzungen des Deutschen Hanfverbands zufolge wurden bundesweit bis Ende 2024 mehrere hundert Anträge gestellt, aber nur ein Bruchteil der Vereine hat tatsächlich eine Erlaubnis erhalten. In Hamburg ist die Lage ähnlich. Das zeigt, dass zwischen gesetzlicher Möglichkeit und praktischer Umsetzung noch erhebliche Lücken klaffen.
So läuft eine Mitgliedschaft ab
Wer einer Hamburger Anbauvereinigung beitreten möchte, durchläuft in der Regel mehrere Schritte. Zunächst erfolgt eine Identitätsprüfung, um den Wohnsitz in Deutschland zu belegen. Dann unterzeichnet das neue Mitglied die Vereinssatzung und bestätigt schriftlich, keinem anderen solchen Verein anzugehören. Manche Vereinigungen verlangen zusätzlich ein kurzes Aufnahmegespräch oder ein ärztliches Attest, das belegt, dass keine Kontraindikationen vorliegen.
Eine der Vereinigungen, die in Hamburg aktiv Mitglieder aufnimmt, ist die Cannabis Anbauvereinigung Hamburg der Terp Foundation. Interessierte können dort über die Website Kontakt aufnehmen und den Aufnahmeprozess starten. Wie bei anderen seriösen Vereinigungen steht auch hier der Präventionsaspekt im Vordergrund: Informationen zu risikobewusstem Konsum, Altersbeschränkungen und ein klares Nein zu Minderjährigen sind fest im Konzept verankert.
Prävention als gesetzliche Pflicht
Anbauvereinigungen sind gesetzlich verpflichtet, Präventions- und Beratungsangebote bereitzustellen. Das ist kein Lippenbekenntnis, sondern eine Voraussetzung für die Genehmigung. Konkret bedeutet das: Jede Vereinigung muss einen Sozial- und Jugendschutzbeauftragten benennen, Mitglieder über Risiken des Cannabiskonsums aufklären und auf weiterführende Beratungsstellen hinweisen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt dafür offizielles Informationsmaterial zur Verfügung, auf das Vereine zurückgreifen können.
Wer regelmäßig Cannabis konsumiert und Fragen zu seinem Konsum hat, findet dort auch unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft Antworten. Das ist ein Aspekt, den viele in der öffentlichen Debatte übersehen: Das Gesetz hat den Cannabiskonsum nicht verharmlost, sondern versucht, ihn in einen regulierten und begleiteten Rahmen zu überführen.
Typische Fragen und häufige Missverständnisse
- Kann ich sofort eintreten? Nur wenn der Verein bereits eine behördliche Erlaubnis hat. Viele Vereine befinden sich noch im Genehmigungsverfahren und nehmen vorab Interessenten auf eine Warteliste auf.
- Kostet die Mitgliedschaft etwas? Ja. Anbauvereinigungen sind nicht-kommerziell, dürfen aber Mitgliedsbeiträge erheben, um Betriebskosten wie Miete, Energie und Saatgut zu decken.
- Darf ich das Cannabis überallhin mitnehmen? Erwachsene dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm bei sich tragen. Der Konsum in unmittelbarer Nähe von Schulen, Kitas und auf Spielplätzen ist verboten, ebenso in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
- Was passiert, wenn der Verein seine Erlaubnis verliert? Die vorhandenen Pflanzen und Bestände müssen vernichtet oder an eine andere erlaubte Einrichtung abgegeben werden. Mitglieder erhalten in diesem Fall kein Cannabis mehr.
Perspektive: Was aus den Vereinigungen werden kann
Anbauvereinigungen sind in Deutschland ein Novum. In anderen Ländern wie Spanien, wo die sogenannten Cannabis Social Clubs seit Jahren existieren, zeigt sich, dass solche Modelle langfristig nur funktionieren, wenn Verwaltung, Mitglieder und Vereine auf Augenhöhe kommunizieren. In Katalonien etwa gibt es detaillierte Erfahrungsberichte über die Regulierung und die Probleme, die entstehen, wenn Vereine zu groß werden oder sich der Kontrolle entziehen.
Für Hamburg und den Rest Deutschlands steht dieser Erfahrungsschatz erst am Anfang. Die nächsten zwei bis drei Jahre werden zeigen, ob das Modell Anbauvereinigung das hält, was der Gesetzgeber sich davon versprochen hat: weniger Schwarzmarkt, besserer Verbraucherschutz durch kontrollierte Qualität und eine ehrlichere gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Cannabis. Die Voraussetzungen in Hamburg, mit seiner vergleichsweise offenen Stadtgesellschaft und einer aktiven Zivilgesellschaft, sind dafür nicht schlecht.






